19. März 2024

Allgemeine Hinweise zur Therapie

Wenn der Arzt eine entsprechende Diagnose erstellt, übernimmt die Krankenkasse bis auf den Eigenanteil die Behandlungskosten. Verordnungen können von folgenden Ärzten ausgestellt werden: HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Pneumologe, Zahnarzt, Kiefernorthopäde, Hausarzt und ggf. weiteren Spezialisten.

Die Krankenkasse verlangt einen Hörtest vor Beginn der ersten Therapie. Innerhalb von zwei Wochen nach Ausstellung der Verordnung muss die Therapie begonnen werden (wenn nicht auf der Verordnung anders angewiesen).